GUTE FREUNDE, STRENGE RECHNUNG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich – Gültigkeit ab 01.10.2024

1.1 Der Geltungsbereich dieser AGBs umfasst alle Angebote, Rechtsgeschäfte und sonstige Leistungen der INVISIBLE SHIELD.  Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

 1.2 Grundlage für eine Zusammenarbeit mit der INVISIBLE SHIELD ist die Unterzeichnung eines gültigen Angebots. In diesem Angebot werden die aktuell gültigen Leistungen im Rahmen der Partnerschaft aufgelistet und auch die dazugehörige Laufzeit vermerkt.

1.3 Beginn der Zusammenarbeit ist das Datum der Vertragsunterschrift des Partners. Durch Zusendung der Rechnung nimmt die INVISIBLE SHIELD die Zusammenarbeit offiziell an.

2. Leistungen der Zusammenarbeit

2.1 Die jeweiligen Leistungsbestandteile der unterschiedlichen Zusammenarbeit werden klar im Angebot festgehalten und bei Auftragsvergabe auch vom Kunden in der jeweils aktuellen Form unterfertigt.

3. Honorar für die Zusammenarbeit

3.1. Für Inanspruchnahme der Zusammenarbeit verrechnet INVISIBLE SHIELD dem Kunden eine Gebühr.

3.2 Die Höhe der Gebühr ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.

4. Dauer der Zusammenarbeit & Mitwirkungspflicht

4.1 Ab Vertragsunterschrift durch den Kunden ist der Vertrag mit der INVISIBLE SHIELD auf unbestimmte Zeit gültig.

4.2 Der Kunde unterstützt die INVISIBLE SHIELD bei der Erfüllung des Auftrages nach bestem Wissen und Gewissen. Der Kunde verpflichtet sich daher insbesondere alle für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Auskünfte zu erteilen und technische Abläufe zu ermöglichen. 

5. Kündigung der Zusammenarbeit

5.1 Ein bestehender Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist schriftlich  zum Monatsende aufgekündigt werden. Dies kann sowohl formlos via Mail oder auch via Brief an die Büroadresse der INVISIBLE SHIELD erfolgen.

5.2 Mündliche Kündigungen werden nicht akzeptiert und sind nicht wirksam.

5.3. Die INVISIBLE SHIELD behält sich das Recht vor, den Vertrag aus außerordentlichen Gründen vorzeitig zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche

Aufkündigung des Vertrages liegt vor, wenn der Kunde ein Verhalten setzt, welches das Ansehen der INVISIBLE SHIELD oder anderen bestehenden Partnern schädigt. Die INVISIBLE SHIELD steht dabei das Recht zu, das bereits erhaltene Entgelt als Vertragsstrafe einzubehalten.

6. Zahlungsverzug und damit verbundene Folgen

6.1 Nach Vertragsabschluss bekommt der Kunde von der INVISIBLE SHIELD eine Rechnung in der vereinbarten Höhe übermittelt. Sollte der Kunde die Rechnung nicht innerhalb der vorgegeben Zahlungsfrist (10 Tage) begleichen, kann die INVISIBLE SHIELD ihre Leistungen ruhend stellen bis der Kunde die volle Höhe der Rechnung einbezahlt hat.

6.2 Eine Nicht Zahlung der Rechnung stellt keine automatische Kündigung der Kundenbeziehung dar und die Laufzeit bleibt davon unverändert.

6.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im Ausmaß von 10% p.a. am dem Zeitpunkt des Eintretens des Zahlungsverzugs verrechnet. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.

7. Elektronische Rechnungslegung

7.1 Die INVISIBLE SHIELD ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

8.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, ebenso wenig mündliche Zusagen von Mitarbeitern des Auftragnehmers oder von diesem beauftragte Dritte.

8.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von Exciting Tech. Für Streitigkeiten ist das sachlich in Betracht kommende Gericht am Unternehmenssitz der INVISIBLE SHIELD zuständig